Frankreich hat nachgezogen
Bisher ist in der BRD eine Entscheidung des französischen Verfassungsgericht, des „Verfassungsrats“ (Conseil constitutionnel), zur Zwangspsychiatrie, die am 20.4.2012 veröffentlicht wurde, praktisch völlig unbekannt geblieben.
Wie ein Jahr davor das Bundesverfassungsgericht in der BRD die Zwangsbehandlungsgesetze für nicht grundgesetzkonform erklärt hat und eines stellvertretend für alle sofort für nichtig erklärte, so wurde auch in Frankreich ein solches Gesetz vom höchsten Gericht als unvereinbar mit der Verfassung genichtet. Offenbar haben die französischen RichterInnen damit nachgezogen, was plausibel ist, wenn der EU-Raum auch (menschen-)rechtlich zusammenwachsen soll.
Zu dieser rechtlichen Synchronisation gehört, dass die PatVerfü auch in Frankreich vollumfänglich wirksam ist, siehe alles ausführlich und mit Link zu den Gesetzen und Tipps zur Durchsetzung hier.