Patient hat sich in Chefarztposition geschlichen
12.2.2014: Es liest sich wie eine Satire von Gert Postel, worüber auf der Main-Echo-Titelseite berichtet wurde:
Ermittlungen gegen Gerichtspsychiater – Kippen jetzt alte Urteile?
Verdacht der versuchten Kindesentführung
“…Allerdings ist der krankgeschriebene und auf freiem Fuß lebende Gutachter, wie die »Süddeutsche Zeitung« gestern betonte, ein hochrangiger Mitarbeiter einer Klinik für forensische Psychiatrie. Als solcher verfasste er seit Jahren unter anderem für die Landgerichte Aschaffenburg, Würzburg und Hof Gutachten.
Das begründet ein großes öffentliches Interesse an ihm. Schließlich war er mit seinen Expertisen maßgeblich beteiligt am Zustandekommen von Urteilen über psychisch kranke oder gefährliche Straftäter, die für viele Jahre in der geschlossenen Psychiatrie landen können. Er forschte nicht nur über besondere Formen der Kindesmisshandlung, sondern auch über die Qualität der psychiatrischen Begutachtung von Straftätern.
Brisanter Fall
Eben diese Qualität steht spätestens seit dem Skandalfall Gustl Mollath in Frage. Bei Amtsantritt hatte der neue bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) erklärt, die Qualität forensischer Gutachten verbessern und verlorenes Vertrauen in die Justiz wiederherstellen zu wollen.
Der brisante Fall in der Heimat des Ministers dürfte kontraproduktiv wirken, wie Reaktionen unserer Leser im Internet zeigen: »Es läuft mir eiskalt den Rücken hinunter«, schreibt einer. »Es müssten alle Gutachten, die der Arzt verfasst hat, neu überprüft werden.«… “
“…Der Oberstaatsanwalt wirbt um Verständnis, dass sich die Ermittlungen hinziehen: Die Angelegenheit sei in vielerlei Hinsicht »außergewöhnlich«, ihr Ausgang völlig offen. »Auch Schuldunfähigkeit ist momentan nicht auszuschließen.«
Anhaltspunkte für eine solche Schuldunfähigkeit des Arztes wiederum – zum Beispiel wegen einer krankhaften seelischen Störung oder einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung – lassen sich vor Gericht in der Regel nur auf einem Weg finden: mit dem medizinischen Gutachten eines Sachverständigen, eines forensischen Psychiaters also….”