Entschädigungen für Opfer von Zwangsmassnahmen
Die Schweiz zahlt Entschädigungen an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen,
darunter Menschenversuche an Jugendlichen und Kindern.
Die sog. „Verdingkinder„, bis in die 1970er Jahre von der Jugendfürsorge verteilte Kindersklaven, können nun auf eine Entschädigung hoffen. Ein Runder Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen nimmt ab dem Sommer Anträge für Soforthilfe entgegen. Zwischen sieben und acht Millionen Franken sollten von den Kantonen und anderen Institutionen zusammenkommen. Diese Soforthilfe ist eine Art Überbrückung, bis die Gesetzgeber eine definitive Lösung verabschiedet haben. So soll neben Fremdplatzierungen von Kindern, Zwangsadoptionen, Sterilisationen und dem Umgang mit Behinderten auch das Thema Zwangsmedikation in psychiatrischen Kliniken erforscht werden. Die Ergebnisse sollen einer breiten Öffentlichkeit sowie spezifischen Interessengruppen zugänglich gemacht werden.
Ein engagierter Bericht über die Vorgänge ist am 31.1.2014 im Züricher Tagesanzeiger erschienen.