`Auf gar keinen Fall mit dem Psychiater reden´

63_stgb_thumb10.2.2014: In der ZEIT Online berichtet ein junger Psychiater von seinem ersten Mal, als er in einem Strafprozess ein forensisches Gutachten abgab.
Glänzend zusammengefasst und die richtige Empfehlung aus dem Artikel gefolgert wird in einem der Kommentare:

17. Genau mein Punkt
Der Artikel unterstreicht da auch noch das wirkliche Elend: Eigentlich waren die beiden Ärzte der Auffassung, dass es sein könnte (Konjunktiv!), dass der Angeklagte aufgrund der hohen Alkoholdosis und dem kulturellen Hintergründen nicht ganz klar war, was er da gemacht hat. Den Konjunktiv verstehe ich, denn er schreibt ja selbst, dass er den Angeklagten nicht versteht, mit einem Übersetzer arbeiten musste und deshalb viele Details verloren gegangen sind.

Und dann hat ein Polizist ausgesagt „Nee, der war sich völligst bewusst was er da tat, der wollte sogar weglaufen!“ und schon wurde das Gutachten schnell umgedreht. Warum? Weil Polizisten im Dienst keine eigenen Interessen verfolgen und niemals lügen. Sie sind ja verbeamtet.

Ich bezweifel, dass ich jemals in eine Situation gerate, in der ich in Untersuchungshaft sitze und ein Psychiater meine Tat einschätzen muss. Aber ich lerne aus diesem Artikel, dass ich auf gar keinen Fall mit dem Psychiater reden darf. Denn damit rede ich mich definitiv so richtig in die Scheiße. Der junge Arzt ist ein intelligenter Mensch, der wird auch selbst zu genau der Erkenntnis gekommen sein.