Petition zur Abschaffung der Harz IV Sanktionen

bgeWir möchten auf die sog. Hannemann-Petition zur Abschaffung der Harz IV Sanktionen hinweisen, die beim Bundestag unterzeichnet werden kann. Diesen Hinweis machen wir, obwohl wir der Meinung sind, dass jede Nötigung zu arbeiten eine Verletzung der Grund- und Menschenrechte ist. Wenn dem so ist, dann darf um die Abschaffung der Sanktionen nicht gebettelt werden müssen (Petition – Bitte), aber wir wollen durch das Wissen um die Petition die Entscheidung den LeserInnen dieser Nachricht überlassen.
Text der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Begründung:

Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.
Ich bitte Sie die Petition mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Für die Unterschrift ist eine Registrierung auf dem Portal „epetitionen.bundestag.de“ notwendig. Da mir bekannt ist, dass dies nicht alle mögen oder auch nicht allen möglich ist, hänge ich eine Unterschriftenliste an, die ebenso anerkannt wird – sofern sie rechtzeitig vor dem 17.12. bei mir eingeht.
Die Petition läuft einschließlich bis zum 18. Dezember 2013 und bis dahin muss ich die Listen eingereicht haben. Benötigt werden 50 000 Unterschriften!!!!

Weitere Infos hier: http://www.ingehannemann.de
Eine Unterschriftenliste für eine weitere ähnliche Petition auf europäischer Ebene findet man hier: http://www.ebi-grundeinkommen.de