Interview mit Nina Hagen in ‚Finanztest‘
Im Sonderheft der Stiftung Warentest Finanztest Spezial Vorsorge-Set, das am 23.11. 2013 erschienen ist, hat Nina Hagen auf Seite 62 unter der Überschrift:
Zwang versus freier Wille
Spezielle Patiententverfügung
gegen Zwangsbehandlung.
ein Interview gegeben:
Eigene Entscheidung
Nina Hagen, Sängerin und Schirmfrau der PatVerfü-Initiative setzt sich dafür ein, dass Menschen selbst entscheiden, ob sie psychiatrisch untersucht oder behandelt werden.
Gibt es irgendwelche Umstände, bei denen eine Zwangseinweisung legitim ist?
Hagen: Ich denke, ja. Und zwar dann, aber nur dann, wenn sie von dem Betroffenen in einer entsprechenden Patientenverfügung – einer positiven psychiatrische Vorausverfügung – explizit im Voraus legitimiert wurde.
Sollten die Regelungen zum Thema Zwangsbehandlung geändert werden?
Hagen: Ja, dringend! Denn die gesetzlichen Regelungen sind weder mit den Grund- noch Menschenrechten zu vereinbaren. Wer eine psychiatrische Zwangsbehandlung haben will, kann sie zum Beispiel dann, wenn die entsprechenden Gesetze abgeschafft sein werden, durch eine positive psychiatrische Vorausverfügung immer noch autorisieren.
Welche Vorteile bietet die PatVerfü?
Hagen: Dadurch, dass mit der PatVerfü die explizit im Gesetz § 1901a vorgesehene Möglichkeit genutzt wird, jegliche psychiatrische Untersuchung und Diagnose rechtsverbindlich zu verbieten, kann auch keines der psychiatrischen Sonderentrechtungsgesetze mehr angewendet werden. Die dafür notwendige Diagnose ist rechtswirksam unterbunden.
Was muss man beachten, wenn man eine PatVerfü verfassen will?
Hagen: Die wichtigsten Punkte sind: Keinen der im PatVerfü-Formular vorgegebenen Texte ändern, sondern nur das ausfüllen, was offen ist. Einen oder mehrere Bevollmächtigte in die PatVerfü eintragen, die sich im Notfall an die PatVerfü halten und zum Beispiel sofort eine Freilassungsanordnung an eine Psychiatrie faxen, falls diese widerrechtlich versuchen sollte, die PatVerfü und einen Wunsch nach sofortiger Entlassung zu ignorieren. Allen Vorsorgebevollmächtigten ein unterschriebenes Original aushändigen und selber ein Original – am besten im Portemonnaie – bei sich tragen. Bei einem Arzt per Attest die Geschäftsfähigkeit bestätigen lassen und zum gleichen Zeitpunkt die PatVerfü unterzeichnen. Das Original des Attest bei den privaten Akten behalten und Kopien an die Vorsorgebevollmächtigten geben. Die Dokumente kann man zusätzlich im Internet bei der Budnesnotarkammer registrieren lassen.
(Mehr dazu unter www.patverfue.de).