Europas Zweifel an der Psycho-Haft
Der Koalitionsvertrag von CSPDU wurde am 27.11. veröffentlicht und darin findet sich auf Seite 145 folgende Stelle:
Zum Schutz der Bevölkerung vor höchstgefährlichen, psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern, deren besondere Gefährlichkeit sich erst während der Strafhaft herausstellt, schaffen wir die Möglichkeit der nachträglichen Therapieunterbringung. Die längerfristige Observation von entlassenen Sicherungsverwahrten stellen wir auf eine gesetzliche Grundlage.
Seine Zweifel am deutschen Gesetz zur nachträglichen Unterbringung sog. “psychisch gestörter Straftäter” hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg angemeldet. Der Tagesspiegel berichtete darüber am 29.11.:
Europas Zweifel an der Psycho-Haft
Das noch nicht rechtskräftig gewordene Urteil ist allerdings ein Desaster, siehe z.B. den letzten Satz des Berichts:
Einen Verstoß gegen seine Rechte stellten sie aber vor allem fest, weil er in einem Gefängnistrakt ohne ausreichende medizinische Betreuung festgehalten wurde.
Bei einer zweiten nachträglichen Strafe mit mehr erzwungener Behandlung wäre demnach aber alles o.k.!