Zurückbehalten von Behandlungsunterlagen verfassungswidrig

3.thumbnailRA Volker Loeschner hat das Zurückbehalten von Behandlungsunterlagen als verfassungswidrig erkannt. In der psychiatrischen Behandlung werden Behandlungsunterlagen regelmäßig, mit Verweis auf angeblich „erhebliche therapeutische Gründe“ zurückgehalten, die hier erwähnt sind:

§ 630g BGB – Kopien der Patientenakte
(1)Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. ..

Er hat in einem Beitrag von www.lexmedblog.de ausführlich begründet, warum diese gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz unvereinbares Unrecht ist: http://www.lexmedblog.de/2013/05/11/therapeutische-grunde
Insbesondere zum Verstehen der Begründung, empfehlen wir sehr, diesen Text zu lesen!
RA Volker Loeschner ist auch bereit, dieses Unrecht nicht nur öffentlich in Vorträgen usw. anzuprangern, sondern auch einen geeigneten Fall bis zum Bundesverfassungsgericht zu tragen. Das aber nur dann, wenn Richter tatsächlich so blind diesem Unrecht gegenüber sein sollten, dass sie nicht von sich aus zu einer Normenkontrolle das BVerfG anrufen.
Alle, denen die Akteneinsicht verweigert werden sollte, sollten unbedingt klagen, denn wir brauchen eine Entscheidung des BVerfGs, so dass dieses Unrechts-Gesetz genichtet wird.