Österreich: endlich wird die Forensik skandalisiert
Auch in Österreich wird an den Grundfesten der Forensik gerüttelt!
In Österreich kommt in den sogenannten Maßnahmenvollzug, “..wer unter dem ‚Einfluss einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad‘ eine Tat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.” Das im Urteil ausgesprochene Strafausmaß kann wesentlich geringer sein, so genügen etwa sechs Monate oder sogar eine bedingt ausgesprochene Strafe. Die Eingangsschwelle ist somit extrem niedrig, wesentlich niedriger als etwa in Deutschland. Der österreichische Maßnahmenvollzug ist, wie der Maßregelvollzug überall sonst auch, zeitlich unbegrenzt.
Die Vorstellung des Buchs „Staatsgewalt. Die Schattenseiten des Rechtsstaates“ von Bernd-Christian Funk und Katharina Rueprecht, in dem unter anderem das Schicksal zweier Maßnahmenopfer, Bernhard K. und Friedrich G., beschrieben wird, ist der Anlass eines
Symposion
M a ß n a h m e n v o l l z u g
Sinnhaftigkeit Verantwortung Menschenrechte
am 20.11.2013 im Dachgeschoß des Juridicums der Universität Wien, Schottenbastei 10-16, in 1010 Wien
Veranstaltet von: Bernd-Christian Funk, Katharina Rueprecht, Verein Victims Mission, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.
Auf dem Podium ist auch Prof. Manfred Nowak, der Vorgänger von Juan E. Méndez als UN Sonderberichterstatter über Folter.
Details und Programm zum Symposion sind dem pdf hier zu entnehmen. Hier ist die entsprechende Website.
Aus der Verlagsankündigung des Buches:
“Bernhard K. hat einen Arzt schwer beschimpft. Das Gericht qualifizierte die Beschimpfungen als gefährliche Drohung und verurteilte Bernhard K. zu sechs Monaten Freiheitsentzug. Es wurde paranoide Schizophrenie konstatiert, und Bernhard K. wurde in den zeitlich unbegrenzten Maßnahmenvollzug eingewiesen. Er war 26 Jahre alt und hatte keine Vorstrafen. Aus den sechs Monaten wurden zehn Jahre. Über den gesamten Zeitraum wurden ihm hochdosierte, und wie er sagt, schmerzhafte Neuroleptika-Depotspritzen samt einer Menge anderer Medikamente zwangsweise verabreicht.
Friedrich G. befand sich bereits sechs Jahre über das Strafende hinaus im Maßnahmenvollzug, als ihm im Zuge der Zwangsbehandlung, die er nach all den Jahren nicht mehr erdulden wollte, das Rückgrat gebrochen wurde.“