Rolf Bossi über Maßregelvollzug als rechtsfreien Raum
Der bekannte Strafverteidiger Rolf Bossi schrieb am 30.5.2006 an Gustl Mollath, zitiert von G. M.:
„Ich muss Sie als Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass wir im Maßregelvollzug keinerlei rechtliche Handhabe besitzen, um wirkungsvoll auf die Durchführung des Maßregelvollzugs einwirken zu können. Hieraus wollen Sie ersehen, dass Sie im Maßregelvollzug rechtlich ohne jede Hilfe sind und ausschließlich auf die Beurteilung der Ärzte angewiesen sind, inwieweit diese aus medizinischen Gründen Ihre weitere Unterbringung im Maßregelvollzug für notwendig halten oder nicht. Jeder Arzt in einem Bezirkskrankenhaus ist daran interessiert, dass sein Haus voll ist, weil er für jeden Patienten Geld bekommt.“
Alles dokumentiert im Video des ersten privaten, regionalen Fernsehsenders in Bayern:
„Eine neue Folge “Menschen” – Diesmal zu Gast: Gustl Mollath vom 2. Oktober 2013 10:00“