Widerruf unserer Wahlempfehlung

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Achtung – Achtung – Achtung
Achtung – Achtung – Achtung – Achtung 
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wahl

Die-BPE
LPE Berlin-Brandenburg
Irren-Offensive
Werner-Fuss-Zentrum geben bekannt:

Leider müssen wir unsere Wahlempfehlung zu Gunsten der Partei DIE LINKE zur Bewährung aussetzen.
Am 6.9. erreichte uns dieser Brief von der Gesundheitsministerin Tack. Darin dokumentiert sie, dass sie, um Zwangsbehandlung zu ermöglichen,

  • schamlos diskriminieren will. Sie stellt sich völlig blind gegenüber dem ihr in unserem Brief vorgehaltenen Zitat des UN Hochkommissariats für Menschenrechte: Wir hatten in unserem Brief am 5. Juli extra darauf hingewiesen, dass es nach Verabschiedung der UN Behindertenrechtskonvention genau so wenig wie es für Schwarze, für angeblich oder tatsächlich „Geisteskranke“ Sondergesetze wegen irgendeiner „Gefährlichkeit“ geben darf.
  • sich das Wahlprogramm der Linkspartei nach ihrem Diskrimierungsbedürfnis zurecht fälscht. Anders ist nicht zu verstehen, wie sie den letzten Satz des Wahlprogramms einfach ignorieren kann: „Rechtliche Diskriminierung, insbesondere über psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse, ist aufzuheben.“ 

Inzwischen ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 26.8.2013 bekannt geworden, nach dem es in Brandenburg weder eine gesetzliche Grundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung gab noch gibt. Wir haben seit 7.9. versucht von der Parteiführung der Partei DIE LINKE im Land Brandenburg oder auf Bundesebene eine glaubhafte Zusicherung zu erhalten, dass Frau Tack mit ihrem Vorhaben von der Partei gestoppt wird. Vergeblich! Deshalb können wir die Wahlempfehlung für DIE LINKE für diese Wahl nicht mehr aufrecht erhalten, sondern müssen abwarten, ob bis zur Wahl eines neuen Landtags in Brandenburg in ca. einem Jahr DIE LINKE ihr Wahlversprechen bezüglich der Menschenrechte hält und keinem politischen Kalkül opfert, sondern es so auch meint, wenn sie sagt: „Rechtliche Diskriminierung, insbesondere über psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse, ist aufzuheben.“
DIE LINKE ist deshalb verantwortlich, weil sie im Land Brandenburg in der rot-roten Koalition die Minister für das Justiz- und Gesundheitsresort stellt. Beides sind die zuständigen Ministerien für das PsychKG. DIE LINKE kann also durch Verweigerung der Zustimmung für ein neues Gesetz zur Folterbehandlung den Zustand aufrechterhalten, dass es dabei bleibt, dass es im Land Brandenburg keine legalisierte Zwangsbehandlung mehr gibt und geben wird.

Wenn es bis zur Wahl in einem Jahr weder aus dem Gesundheits- noch dem Justizministerium in Brandenburg eine Novelle des PsychKGs gibt und DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm in Brandenburg wiederholt, was im Wahlprogramm zur Bundestagswahl steht: „Rechtliche Diskriminierung, insbesondere über psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse, ist aufzuheben“,  dann ist die Bewährungszeit positiv verlaufen und wir werden dann DIE LINKE gerne zur Wahl empfehlen.

Für diese Wahl am 22.9.2013 hingegen empfehlen wir, sich der Partei „Die Partei“ zuzuwenden. Immerhin hat ihr Parteivorsitzender (Titanic Chefredakteur) Martin Sonneborn für das ZDF ein hervorragendes Video über die Pharmaindustrie gedreht und schon im Wahlkampf 2011 in Berlin für Spaß gesorgt.
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Achtung – Achtung – Achtung Achtung – Achtung – Achtung – Achtung 
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