OLG Brandenburg bestätigt: Zwangsbehandlung illegal
Am 26.8.2013 hat das Oberlandesgericht Brandenburg einen Beschluss (1 Ws 76/13) gefasst, der endgültig für das Land Brandenburg entscheidet (und inhaltlich gilt das für alle anderen Bundesländer genauso), dass es keine gesetzliche Grundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung gibt, sie also illegal ist. Hier der Beschluss
Den Beschluss des Landgerichts hatte die-BPE hier veröffentlicht.
Diesen Beschluss wollte die Psychiatrie nicht hinnehmen und ist in Berufung gegangen – Danke dafür, denn nun haben wir eine Bestätigung vom höchsten Gericht in Brandenburg 🙂
Bitte die Begründung dieser guten Entscheidung lesen.
Dazu passt, dass aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu vernehmen war , dass in Berlin die Polizei auf Betreiben der Staatsanwaltschaft mit richterlichem Beschluss Computer und Unterlagen in der Forensik beschlagnahmt hat, weil in einem Verfahren wegen Körperverletzung durch psychiatrische Zwangsbehandlung ermittelt wird 🙂