Österreich muss seine Zwangspsychiatrie abschaffen

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Der UN Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich die Nichteinhaltung der Behindertenrechtskonvention (BRK) vorgeworfen! Österreich hat die BRK vor 5 Jahren am 26.9.2008 ratifiziert. Die BRK ist damit in Österreich geltendes Gesetz.

In seiner 10. Sitzung hat der Ausschuss am 13.9. unmissverständlich bestätigt, dass ALLE Einsperrungen in Österreich aufgrund eines Gesetzes für psychisch Kranke Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person) der Behindertenrechtskonvention verletzen. Zitat aus dem Fazit:

Der Ausschuss ist tief besorgt darüber, dass die österreichischen Gesetze es erlauben, dass eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrische Anstalt untergebracht werden kann, wenn eine psychosoziale Behinderung besteht und prognostiziert wird, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährde. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Gesetzgebung unvereinbar ist mit Artikel 14 der Konvention, weil einer Person die Freiheit aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Behinderung entzogen werden kann.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und juridischen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in irgendeiner psychiatrischen Klinik eingesperrt werden kann. Er fordert den Vertragsstaat auf, Strategien zur Deinstitutionalisierung auf der Grundlage der Menschenrechte als Modell von Behinderung zu entwickeln.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, zu gewährleisten, dass alle psychiatrischen Dienste auf der Grundlage der freien und informierten Zustimmung der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden. Er empfiehlt, dass der Staat mehr finanzielle Ressourcen bereitstellt für Menschen mit geistigen und psychosozialen Behinderungen, die ein hohes Maß an Unterstützung benötigen, um sicherzustellen, dass es ausreichend gemeindenahe ambulante Dienstleistungsangebote gibt, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

Original Dokument in Englisch bei der UN: http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/CRPD/10thSession/CRPD-C-AUT-CO-1_en.doc

Es wird also höchste Zeit, alle Österreichischen Gesetze, die Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie legalisieren kurzfristig abzuschaffen, sei es Freiheitsberaubung durch Einsperren, Körperverletzung durch Zwangsbehandlung oder Entmündigung durch psychiatrischen Diagnonsens.

Eine schnelle Erfüllung dieser menschenrechtlichen Forderungen in Österreich könnte auch wieder Schwung in die Debatte in Deutschland bringen!