Gustl Mollath News II
Die Umstände, unter denen Gustl Mollath in die Forensik eingesperrt wurde, schlagen inzwischen auch in Baden-Württemberg Wellen: Der Ba-Wü Justizminister Stickelberger, wurde von der Neuen Richtervereinigung wegen Fällen in Ba-Wü angefragt.
Die Stuttgarter Zeitung berichtet am 1.7.2013:
„Psychiatrie in Baden-Württemberg – Parallelen zum Fall Mollath
Zitat daraus:
„… hat die Neue Richtervereinigung (NRV) jetzt in einem Brief an Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hingewiesen. Der NRV-Landesvorsitzende Johann Bader schreibt darin, ihm lägen Informationen über Fälle vor, „die in ihrer Tragik und rechtlichen Bedenklichkeit mit dem Fall Mollath . . . vergleichbar sind“. Dies gelte „hinsichtlich der Anordnung und der Dauer der Unterbringung“ nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (siehe „Gesetzliche Regelung“).“
Ebenso der Focus:
„Diagnose auf fragwürdiger Grundlage? Baden-Württemberg prüft wegen Mollath Psychiatrie-Fälle“
Zitat daraus:
„Der NRV-Landesvorsitzende Johann Bader hatte ihm anlässlich der Diskussion über den Fall Gustl Mollath in Bayern geschrieben, auch im Südwesten gebe es Unterbringungen nach dem Strafgesetzbuch, „die in ihrer Tragik und rechtlichen Bedenklichkeit mit dem Fall Mollath hinsichtlich der Anordnung und der Dauer der Unterbringung vergleichbar sind. So erfolge die zeitlich unbegrenzte Unterbringung auch wegen Delikten wie Beleidigung oder Nötigung, die im Allgemeinen nur mit Geldstrafen geahndet würden.
Inzwischen hat offenbar auch die bayrische Justizministerin gemerkt, dass sich der Wind gedreht hat. Opportunistisch richtet sie nun ihr Fähnchen neu aus, wie die Süddeutsche Zeitung gestern meldete:
„Merks Erklärung zum Fall Mollath – Flucht nach vorne„
Eine wichtige Rolle dürfte dabei eine Anfrage des Bundesverfassungsgericht gespielt haben.
Am 22. Juni 2013 berichtete die Süddeutsche Zeitung:
„Fall Mollath – Bundesverfassungsgericht will Auskunft„
So bleibt uns nur noch auf die „Gustl Mollath Solidaritäts-Mahnwache“ vor der Vertretung Bayerns in Berlin, Behrendstr. 21 am Samstag, 6.7. ab 11 bis 14 Uhr hinzuweisen.