Gutachten beweisen: geplante Gesetze unvereinbar mit dem Grundgesetz
Berlin, 15.6.2013: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener veröffentlichte heute drei Stellungnahmen von Prof. Wolf-Dieter Narr und RA Thomas Saschenbrecker. Durch sie wird gutachterlich nachgewiesen, dass alle bisher sowohl in Niedersachsen und Hessen vorgelegten, wie in Schleswig Holstein, Baden-Württemberg und Hamburg in erster Lesung von den Landtagen an die jeweiligen Ausschüsse verwiesenen Gesetzentwürfe zur psychiatrischen Zwangsbehandlung nicht mit dem Grundgesetz bzw. der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sind.
Das grundlegende und umfassendste Gutachten bezieht Stellung::
Zur Frage der Verfassungskonformität der geplanten Neufassungen der Gesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen sowie der Maßregelvollzugsgesetze der Länder Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen.
Eine ergänzende Kurzstellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf in Hamburg:
Zur Frage der Verfassungskonformität der Zwangsbehandlung psychisch Kranker in der geplanten Neufassungen des PsychKGs und des Maßregelvollzugsgesetzes der Hansestadt Hamburg.
Eine weitere ergänzende Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf in Baden-Württemberg:
Zur Frage der Grundrechtskonformität des Gesetzesentwurfs zur Neufassung des § 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG) Drucksache 15 / 3408 vom 23. April 2013
Die drei Stellungnahmen wurden im gemeinsamen Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener und des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener angefertigt.
Nun werden die Landtage beweisen, ob sie wissentlich und willentlich nicht nur gegen die Menschenrechte, sondern auch gegen das Grundgesetz verstoßen wollen, nur um eine illegale psychiatrische Foltergesetzgebung zu installieren, oder ob Menschenrechte hier Bedeutung haben.
Die Forderungen des UN-Sonderberichterstatters über Folter, auf die sich das Bündniss gegen Folter in der Psychiatrie bezieht, sind unmissverständlich und eindeutig:
„Alle Staaten sollten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.“
Bitte außerdem beachten, was Dr. Hans Ulrich Gresch in einem offenen Brief zur Validität – also Gültigkeit – psychiatrischer Diagnosen geschrieben hat und darüber, wie skandalös es ist, dass diese körperverletzende Zwangsmaßnahmen rechtfertigen können sollen.