Gerichtspraxis beweist: Zwangsbehandlungsgesetz schafft Rechtsunsicherheit

Dass der Bundestag mit seiner Zwangsbehandlungs-Gesetzgebung nur Rechtsunsicherheit schafft, hatte die-BPE in einem Brief an alle Abgeordneten vor der Entscheidung angekündigt.

Am 5.2.2013 ist nun bekannt geworden, dass in dem Unterbringungsverfahren 20 XIV 36/13 L das Amtsgericht Oldenburg in Holstein das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht angerufen hat. Das Gericht in Schleswig soll über die Gültigkeit der schleswig-holsteinischen Regelung zur Zwangsbehandlung „psychisch Kranker“ entscheiden, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in Oldenburg mitteilte. Die Kammer sei der Ansicht, dass die Vorschrift zur Behandlung „psychisch Kranker“ nicht mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar sei.
Gegenstand des Verfahrens am Amtsgericht ist ein Antrag des Gesundheitsamtes Eutin auf Unterbringung eines „psychisch Kranken“. Dabei soll der Betroffene gegen seinen Willen wegen einer akuten Entzündung mit Antibiotika behandelt werden. Das Gericht begründete die Anrufung des Landesverfassungsgerichts nun damit, dass es von der Grundrechtswidrigkeit der im Gesetz enthaltenen Bestimmung zur zwangsweisen Behandlung der Untergebrachten überzeugt sei.
Quelle: http://www.welt.de/newsticker/news3/article113391686/Amtsgericht-ruft-Landesverfassungsgericht-bei-Zwangsbehandlung-an.html

Wir freuen uns sehr über die Grundrechtsfestigkeit dieser Amtsrichter – sie könnten ein Vorbild für alle Amtsrichter sein!


 

Die Rechtsunsicherheit wird auch dadurch dokumentiert, dass über die Strafanzeige von die-BPE und Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah gegen die Bundesjustizministerin, den Landesjustizminister von Baden Württemberg und andere im SWR Fernsehen am 31.1.2013 in der Landesschau berichtete wurde, siehe Video hier.

Dieser Bericht gerade im Baden-Württembergischen Regional-Staats-Fernsehen ist ein gutes Zeichen dafür, dass der dort geplante zweite Anlauf einer Landesgesetzgebung zur Zwangsbehandlung scheitern könnte. Die veröffentlichte Stellungnahme des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener legt mit der feinen Ironie paradoxer Argumente den Finger in die Wunde: In der Begründung des Gesetzes wird offenbart, wie in Baden-Württemberg „aus Kostengründen“ das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verkauft wird, siehe:
http://www.bpe-online.de/verband/vorstandsmitteilungen/Stellungnahme%20BPE%20zum%20UBG8%20BW%201-2013.pdf

Baden-Württembergs Grün-Rote Regierung: „Wir können alles, außer Hochdeutsch“ – aber besonders gut Grundrechte verletzen!

Die Stellungnahme von die-BPE zum ersten Anlauf einer neuen Zwangsgesetzgebung in Ba-Wü ist unverändert aktuell.