ARD-Reportage: „Gefährliche Pillen“

Am 18.2.2013 zeigte die Das Erste den Film „Gefährliche Pillen“, der hier angesehen werden kann.

Auch wenn wir die Ansicht nicht teilen, dass Pillen bzw. Drogen eine Selbsttötung oder Mord verursachen, weil damit – typisch psychiatrisch – das Handeln von Menschen als handelnde Subjekte zumindest teilweise negiert wird, so ist nicht zu verkennen, dass z.B. auch Alkohol das Verhalten so beeinflussen kann, wie es jede/r Erwachsene gelernt hat. Entsprechend sollte jede/r, der/die solche „gefährliche Pillen“ schluckt, sich in Zukunft des Risikos bewusst sein, dass schon Tausende nach der Einnahme solcher Pillen (Selbst-)Mord begangen haben. Das dokumentiert der Film.

Für uns ist die Szene ab der Minute 21:32 besonders bemerkenswert. Darin wird dokumentiert, wie ein Gericht in Harkema in den Niederlanden einem super Beweisantrag stattgegeben hat: ein wissenschaftlicher Nachweis über den Zusammenhang von Gefährlichkeit und Psychopharmaka-Einnahme musste erbracht werden.
Solche Beweisanträge sollten in Zukunft immer auch in jedem Verfahren wegen einer Zwangsbehandlung vor deutschen Gerichten beantragt und stattgegeben werden, hat doch das Bundesverfassungsgericht am 23.3.2011 in 2 BvR 882/09 entschieden (Absatz 61):

Über die Erfordernisse der Geeignetheit und Erforderlichkeit hinaus ist Voraussetzung für die Rechtfertigungsfähigkeit einer Zwangsbehandlung, dass sie für den Betroffenen nicht mit Belastungen verbunden ist, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen. Die Angemessenheit ist nur gewahrt, wenn, unter Berücksichtigung der jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, der zu erwartende Nutzen der Behandlung den möglichen Schaden der Nichtbehandlung überwiegt. Im Hinblick auf die bestehenden Prognoseunsicherheiten und sonstigen methodischen Schwierigkeiten des hierfür erforderlichen Vergleichs trifft es die grundrechtlichen Anforderungen, wenn in medizinischen Fachkreisen ein deutlich feststellbares Überwiegen des Nutzens gefordert wird …