Zwangsbehandlungsgesetz soll am 17. Januar beschlossen werden
Als Tagesordnungspunkt 13 ist für Donnerstag, den 17. Januar die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Zwangsbehandlung für das Plenum das Bundestag vorgesehen.
Es besteht also noch einen Monat Zeit, Abgeordnete darauf hinzuweisen, dass sie mit einer Zustimmung zu diesem Terrorgesetz sowohl das Grundgesetz verletzen (siehe Rechtsgutachten RA Thomas Saschenbrecker), als auch aktiv die Menschenrechte missachten, wie es in einer Stellungnahme der Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention festgestellt wird.