Zwangsbehandlungsgesetz: So soll es durchgepeitscht werden

Auch wenn nicht mehr wie bisher davon auszugehen ist, dass das „Pharma-Absatz-Föderungs-Gesetz“ zur gesetzlichen Regelung psychiatrischer Zwangsbehandlungen, im „Omnibusverfahren“, sondern als eigenständiges Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wird: am Zeitplan wird nicht gerüttelt und auch das verdeckte Vorgehen wird beibehalten.

So sieht nach unseren Informationen der von Bundesjustizministerin Sabine „Tarnkappenbomber“ Leutheusser-Schnarrenberger ausgeheckte Plan aus:

  • 22.11.: Der zunächst als „Formulierungshilfe“ bekannt gewordene Gesetzentwurf soll in erster Lesung ohne Aussprache als Protokollnotiz durch den Bundestag mit Verweisung an den bzw. die Ausschüsse genickt werden,
  • 28.11.: ebenfalls ohne Anhörung als Protokollnotiz durch den Rechtsausschuss genickt werden, um
  • 29.11.: durch den Bundestag in 2. und 3. Lesung endgültig verabschiedet zu werden.

Dieser Plan der schwarz-gelben Regierung wird zur Zeit auch noch durch die SPD unterstützt.