„Ruck-Zuck“ statt „Hau-Ruck“: Zwangsbehandlungsgesetz soll am 29. November verabschiedet werden
Psychiatrische Zwangsbehandung in einem Gesetzesverfahren zu regeln, das sich mit der „internationale(n) Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts“ befasst, war der Justizministerin Sabine „Tarnkappenbomber“ Leutheusser-Schnarrenberger wie es scheint wohl doch zu offensichtlich fadenscheinig und angreifbar. (Vielleicht hatte ihr auch der unangenehme Empfang durch protestierende Psychiatrie-Erfahrene vor der gestrigen Justizministerkonferenz etwas zugesetzt.)
Jetzt möchte sie mit einem „ordentlichen Verfahren“, aber weiterhin im Eiltempo und ohne öffentliche Anhörung, psychiatrische Foltermaßnahmen legalisieren. Dr. Martina Bunge, die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat heute zu diesem neuerlichen Schwenk der Justizministerin eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Zwangsbehandlung: Hau-Ruck durch Ruck-Zuck ersetzen, macht nichts besser
Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion zu Gesetzesänderungen zur Zwangsbehandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen:
„Wie mir zu Ohren gekommen ist, will die Regierung die Gesetzesänderungen nun in einem eigenen Gesetzesverfahren regeln und nicht mehr an ein völlig sachfremdes Gesetz anhängen. Wer aber geglaubt hat, dies würde etwas an der Ernsthaftigkeit der Befassung mit diesem Thema ändern, irrt sich gewaltig. Das Gesetz soll bereits am 29 .November verabschiedet werden, ohne öffentliche Anhörung. Somit wird weder den Fachverbänden noch den Betroffenenverbänden noch den Abgeordneten ausreichend Möglichkeit gegeben, sich mit dem Thema zu befassen. Hier wird eine Hau-Ruck-Verfahren durch ein Ruck-Zuck-Verfahren ersetzt, das formal korrekter ist, aber inhaltlich genauso skandalös ist.
Unsere Kleine Anfrage hat gezeigt, dass in Westdeutschland zweieinhalb mal so häufig zwangsgewiesen wird wie in Ostdeutschland, in Bayern sogar 11 mal so häufig eingewiesen wie in Thüringen. Zwangseinweisungen scheinen willkürlich stattzufinden und es klaffen riesige Wissenslücken zur Zwangsbehandlung. Wir dürfen nicht vergessen, dass mit Zwangsbehandlungen verbriefte Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Dies erfordert eine wissenschaftlich evidente Grundlage über ihren Nutzen und Schaden sowie eine ethische Debatte und keinen Schnellschuss aus dem Justizministerium.“