Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Pharmaabsatzförderungsgesetz

Das ursprünglich vorgesehene parlamentarische Schnellverfahren zur Legalisierung von psychiatrischen Zwangsbehandlungen ist offensichtlich vom Tisch. Dazu schreibt der Berichterstatter der Fraktion DIE LINKE im Rechtsauschuss des Bundestags, Jörn Wunderlich, am 23.11.2012 in einer Pressemitteilung:

Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung

„Nachdem verhindert wurde, dass die Koalitionsfraktionen die Zwangsbehandlung als Anhängsel an ein anderes Gesetzgebungsverfahren ohne erste Lesung in den Bundestag einbringen, konnte die Opposition nun auch das Schnellverfahren stoppen“, so Jörn Wunderlich, Mitglied für DIE LINKE im Rechtsausschuss. Er fährt fort:

„Die Opposition wird wie heute im Gespräch mit den anderen Fraktionen und dem Bundesjustizministerium angekündigt am nächsten Mittwoch im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung beschließen und damit sicherstellen, dass in dieser menschenrechtlich hochproblematischen Thematik die Betroffenen- und Fachverbände am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden sowie die Öffentlichkeit informiert und damit Transparenz hergestellt wird. Bei der Anfang der Woche durchgeführten nicht öffentlichen Expertenanhörung sind zudem viele Fragen offen geblieben. Auch wurde Änderungsbedarf am bisherigen Gesetzesentwurf deutlich. Der dringend notwendigen intensiven Beschäftigung des Parlaments mit der grundrechtlich und ethisch schwierigen Frage der Zwangsbehandlung darf nicht mit dem Hinweis auf eine nicht gesicherte Eilbedürftigkeit aus dem Weg gegangen werden.“

Quelle: www.linksfraktion.de

Es wird also eine öffentliche Anhörung – eventuell auch von Betroffenen – geben. Dass dies aber bedeutet, dass es jetzt zu einem Umdenken hinsichtlich der inhaltlichen Aspekte des geplanten Gesetzes und einer Abkehr von dem Vorhaben gekommen ist, mit aller Gewalt Zwangsbehandlungen rechtlich zu ermöglichen, muss noch bezweifelt werden. Protest und politischer Druck sind also ungedingt nötig, bis das Vorhaben vollständig aufgegeben wird.