Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: Zwangsbehandlung nicht geeignet für ein parlamentarisches Schnellverfahren

Sogar der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, hat sich jetzt entschlossen, ein Wattebäuschchen zu werfen. Seine Erklärung gegen das skandalöse Schnellverfahren zur Einführung von Zwangsbehandlungen:

Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 19.11.2012

Der Fachausschuss Freiheitsrechte des Inklusionsbeirats beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen will, dass das Thema Zwangsbehandlung vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in einer Anhörung von Betroffenen erörtert wird.

Der Fachausschuss Freiheitsrechte kritisiert, dass die jetzt vorliegende Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Fraktionsentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP nicht auf die Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft worden sei. Das Thema Zwangsbehandlung sei aufgrund der Grundrechtsrelevanz nicht geeignet für ein parlamentarisches Schnellverfahren. Es bedürfe einer ausführlichen Diskussion mit den Betroffenen, den Angehörigen, den Fachverbänden und den beteiligten Berufsgruppen.

Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, unterstützt diese Forderung: „ Auch wenn hinsichtlich einer Neuregelung Eile geboten scheint, so darf doch das grundlegende Motto der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“ nicht außer Acht gelassen werden. Gerade in dem hochsensiblen Bereich der ärztlichen Zwangsmaßnahmen, der die grundlegenden Artikel 14, der Freiheit und Sicherheit der Person und Artikel 17, dem Schutz der Unversehrtheit der Person der Konvention berührt, sind alle Kriterien zu gesetzlichen Neuregelungen mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und den Menschen mit Behinderungen gemeinsam zu erarbeiten.“
Es gebe Erfahrungsberichte Betroffener, wonach in der Praxis Unterbringungen und damit einhergehende Zwangsbehandlungen zu schnell und ohne umfassende Prüfung erfolgten, so Hüppe weiter.

Quelle: www.behindertenbeauftragter.de