Aufgedeckt: Leutheusser-Schnarrenberger – ein Tarnkappenbomber
Die „liberale“ Justizministerin will psychiatrische Körperverletzung legalisieren: „das reguläre Gesetzgebungsverfahren erscheint …als zu zeitaufwendig„
Leider hat sich herausgestellt, dass im Gefolge der Psychiatervereinigung DGPPN, der Richterbund, die Diakonie, der Berufsbetreuerverband, die Landesjustizministerin von Bayern und ihr Kollege aus Baden-Württemberg, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und Grüne Abgeordnete im Bundestag und in Landtagen die durch die höchstrichterlichen Entscheidungen endlich geschaffene Rechtssicherheit in eine angebliche „Rechtsunsicherheit“ verdrehen. Mit dieser bösen Lüge versuchen sie eine Gesetzgebung in Gang zu setzen, die Zwang und Gewalt zur Körperverletzung in der Psychiatrie den Schein von Legalität verschaffen soll.
Nachdem die Bundesjustizministerin anfangs noch Scheu zeigte, solches juristisches Neuland zu betreten, hat sie am 11.10. in einer Rede angekündigt, in einem irregulären Verfahren mit einer handstreichartigen Gesetzgebung jede Diskussion zu unterbinden, um dem offen zutage getretenen Willen zur Gewalt eine Erfüllung zu verschaffen:
Es…“besteht daher akuter, gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Sogar das reguläre Gesetzgebungsverfahren erscheint vor diesem Hintergrund als zu zeitaufwendig“,..
Im Plenum des Bundestags am 17. 10. (siehe: Seite 23750 im Protokoll) hat sie „Formulierungen“ angekündigt, die in ihrem Haus erarbeitet würden:
„Deshalb haben wir im Ministerium Formulierungen erarbeitet, die den Rechtszustand bis zu diesen beiden BGH-Entscheidungen wieder herstellt und die auf dieser rechtsstaatlichen Ebene, immer auch mit Zuständigkeit des Gerichts, dann wieder auch die entsprechenden Behandlungen psychisch Erkrankter, die selbst nicht einwilligen können, ermöglichen. Wir haben nicht besondere Regelungen für Gefahr im Verzuge vorgesehen, sondern wir wollen das Gericht entscheiden lassen auf dem Niveau, das wir hatten, solange diese Bestimmungen als ausreichend angesehen wurden.“
Diese „Formulierungshilfe“ als Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 7.11.2012 verabschiedet und sie werden vom BJM im Internet veröffentlicht: http://tinyurl.com/cesn5ed. Auf den ersten Blick kann man erkennen, wie die Entscheidungen des BVerfG bestenfalls nicht verstanden wurden. Anzunehmen ist aber eher, dass sie mutwillig ignoriert werden sollen. Denn das BVerfG hat aus guten Gründen die bisher zur Anwendung gebrachten Gesetze für sofort nichtig erklärt.
Wir nennen Leutheusser-Schnarrenberger einen Tarnkappenbomber
- weil Leutheusser-Schnarrenberger unter Vortäuschung von angeblich „freiheitsliebender“ Gesinnung versucht durchzupeitschen, dass ein basales Grundrecht, das Recht auf Selbstbestimmung – wie es im Patientenverfügungsgesetz ausbuchstabiert ist -, negiert wird, indem psychiatrische Zwangsbehandlung gesetzlich legalisiert werden soll.
- weil sie heuchelt, welch hohen Wert Rechtsstaatlichkeit für sie habe, tatsächlich aber gleichzeitig versucht, psychiatrischer Zwangsbehandlung, also gewaltsam zu erduldender Körper-verletzung, einen gesetzlichen Schein zu verpassen. Hierfür umgeht sie sogar ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren. Ein solches sei „zu zeitaufwendig“ Um jede Diskussion zu unterdrücken, wird ein Entwurf aus dem Hut gezaubert, der im Huckepack einem ganz anderen Gesetzgebungsverfahren aufgeladen werden soll: Gesetzgebung im Handumdrehen.
- Die abstoßendste und infamste Heuchelei war im Jahr 2000 die Beteiligung des Tarnkappenbombers als Prominente bei der Anti-Stigma Kampagne gegen die Diskriminierung von angeblich „psychisch Kranken“. Jetzt sehen wir, dass solche Aktivitäten nur Versuche waren, die Öffentlichkeit über die wahre Gesinnung des Tarnkappenbombers zu täuschen, um jetzt die schlimmste Diskriminierung überhaupt, die Diskriminierung per Gesetz, durchzudrücken. Eine Diskriminierung zur „Rechtfertigung” des körperlichen Übergriffs im Auftrag des Staates, für den es in dieser Republik noch nie eine grundgesetzkonforme Grundlage gegeben hat, sondern der zu Recht als Folter bzw. grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung (CID Treatment) bezeichnet wird. “Psychisch Kranke” sollen wieder einmal ausgesondert und gewaltsam sonderbehandelt werden, während für alle anderen Kranken, in egal welchem Stadium, verbrieft im Patientenverfügungsgesetz gilt, dass dann, wenn sie einwilligungsunfähig sein sollten, ihr Wohl durch ihren Willen bestimmt wird, sei er in einer Patientenverfügung schriftlich festgelegt oder sei er anhand konkreter Tatsachen zu mutmaßen, wenn keine schriftliche Patientenverfügung existieren sollte.
Wir demonstrieren gegen den Versuch, diese Gesetzgebung durchzupeitschen, beim Treffen der Bundesjustizministerkonferenz am Donnerstag, 15.11 ab 8.15 Uhr vor der Hessischen Landesvertretung in Berlin, siehe: http://goo.gl/maps/dEjwk
Dort treffen sich die KollegInnen und Kollegen von Stickelberger (Ba-Wü) und Merk (Bayern) mit der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, um auszuhecken, wie die Machtgelüste der Psychiater im Konzert mit dem Entmündigungsindustrie-Filz bedient werden sollen.
Das Flugblatt als PDF zum Verteilen bei der örtlichen FDP und deren Veranstaltungen hier runterladen.