Flussbestattung der UN-Behindertenrechtskonvention
In Deutschland werden Menschenrechte auch nach
Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention missachtet!
Dass die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) ihr 40 jähriges Bestehen damit feiert, dass „Sozialpsychiatrie Menschenrechte verwirkliche“, ist an Zynismus und Verhöhnung ihrer Opfer kaum mehr zu übertreffen. In diesen 40 Jahren war mit steigenden Zahlen das Geschäft des psychiatrischen Personals die Entwürdigung, Entmenschlichung und systematische folterartige Misshandlung in den geschlossenen Abteilung der Zwangspsychiatrie.
Legt man aber den DGSP Maßstab zugrunde, dann war z.B. Josef Stalin ein Heilsbringer und der Gulag ein Erholungsrefugium!
„Ja doch!“, wird wohl die DGSP dazu sagen. „Ist doch allein nur zum Besten der Betroffenen.“
So, so, Prof. Klaus Dörner verwirklicht mit seiner Weißwaschung psychiatrischer Erbhygiene „Menschenrechte“?
„…Ebenso konnte sich die Genetik von ihren Ideologien befreien und dadurch ihre wirkliche Bedeutung vor allem für die Prävention zeigen.“ Damit hat Prof. Dörner sich als Anhänger der psychiatrischen Genetik als „Präventiv-Medizin“ zu erkennen gegeben. (Zitat aus Dörners „Irren ist menschlich“ S. 478)
So, so, Chefarzt Prof. Dr. Andreas Spengler verwirklicht im Folterzentrum Wunsdorf „Menschenrechte“? Das Martyrium einer Betroffenen:
Seit dem 22. Oktober 2005 wurde die Betroffene durchgehend im Folterzentrum Wunstorf – irreführend als „Landeskrankenhaus“ bezeichnet – gefangen gehalten. Erst am 24.7.2007 wird sie freigelassen. Das Oberlandesgericht Celle hat die Bedeutung der begangenen Rechtswidrigkeiten schnell erkannt und mit sofortiger Wirkung die seit 2005 andauernde Folterbehandlung beendet. Selten hat ein Folteropfer, das so lange extrem schweren bewußtseinsverändernden Drogen ausgesetzt war wie die Betroffene, so eine schwere Mißhandlung ungebrochen überlebt und nicht dazu zwingen lassen, sich dem Willen seiner Folterer zu unterwerfen. Die Ärzte im Folterzentrum Wunstorf hatten, wie gewohnt, der Zwangs“betreuerin“ die Aufgabe gestellt, ihre Mißhandlungen durch das willfährige Vormundschaftsgericht in Neustadt im Terror-Landgerichtsbezirk Hannover legalisieren zu lassen.
Und den letzten Beweis, wie menschenrechtsverachtend und zynisch die DGSP vorgeht, haben Prof. Peter Kruckenberg und Prof. Heinz Häfner (www.die-bpe.de/Antwort-Narr.htm) mit ihrer öffentlich dokumentierten Verachtung für die Behindertenrechtskonvention geliefert.
Diese beiden „hervorragenden“ Repräsentanten der Sozialpsychiatrie sind willige Vollstrecker der Totmacher dieser Konvention, die ganze Arbeit geleistet haben: nur knapp 4 Jahre nach ihrer Verabschiedung in der UN Generalversammlung können wir die Behindertenrechtskonvention nur noch als totes Gebilde zu Grabe tragen, Geist und Wortlaut der Konvention sind nihiliert worden.
Sachverständiger Professor Kruckenberg (Aktion Psychisch Kranke e. V.) in der Anhörung des Bundestages am 24.11.2008: „Wir sind von der Aktion Psychisch Kranke außerordentlich zufrieden mit der Konvention.“
Abgeordnete Schmidt (Eisleben) (SPD): „Meine Frage geht an die Aktion Psychisch Kranke e. V.: Wie kann man der Forderung, dass niemand allein aufgrund seiner Behinderung die Freiheit entzogen werden darf – das ist der Artikel 14 – in der Praxis Genüge tun?“ [Art. 14 UN-BRK lautet hingegen, dass „das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“]
Sachverständiger Professor Kruckenberg (Aktion Psychisch Kranke e. V.): „Das heißt etwa, es kann nicht darum gehen, zu sagen, das Unterbringungsrecht muss insgesamt aufgegeben werden…“
Die öffentliche Flussbestattung der Behindertenrechtskonvention fand am 10.11.2010 um 15.30 Uhr in Frankfurt in den Main statt. Anschließend protestierten wir um 16 Uhr vor dem Römer in Frankfurt gegen die 40-Jahre Jubelfeier der DGSP
Die öffentliche Flussbestattung der Behindertenrechtskonvention fand am 10.11.2010 um 15.30 Uhr in Frankfurt in den Main statt.
Anschließend protestierten wir um 16 Uhr vor dem Römer in Frankfurt gegen die 40-Jahre Jubelfeier der DGSP
Bericht in der Onlinezeitung 24 und bei Indymedia
Zur Geschichte der totgeschlagenen Konvention
Als Reaktion auf Krüppel-Tribunal, Foucault- und Russell-Tribunal, gab es seit 2001 von den staatlichen Seiten aus das Bedürfnis, statt einer Veränderung der Praktiken nur irgendeine internationale Vereinbarung zu treffen, um Kritik mit Verweis auf diese „großartigen“ Vereinbarungen zu ersticken. Das ist eine typische Methode, um von Seite der staatlich Herrschenden, in Demokratien wie in Diktaturen, die Forderungen zur Beachtung der Menschenrechte der Unterdrückten zu negieren, aber die Täuschung aufrecht zu erhalten, die Menschenrechte würden gelten.
Leider konnten die an der Ausarbeitung beteiligten NGO´s unsere Forderung, dass das Verbot der Zwangspsychiatrie als mit den Menschenrechten unvereinbar explizit in der Konvention aufgenommen werden muss, nicht durchsetzen. Wäre das gelungen, so wäre bei Annahme der Konvention bzw. deren jeweiliger Ratifizierung von vornherein klar gewesen, was beschlossen wird und es hätte nicht die geringste Chance für irgendwelche „Interpretationen“ gegeben. Vielmehr wurde nur erreicht, dass diese Forderung implizit in der Konvention steht, sozusagen rechtslogisch in die Artikel der Konvention eingeschlossen wurde. Das sollte wohl ein diplomatischer Kompromiss sein, damit die Konvention vordergründig nicht mehr „auffällig“ schien. Allerdings war damit gleichzeitig die Last der Durchsetzung der Forderung auf die nationalstaatliche Ebene verschoben worden: Bei der jeweiligen Ratifizierung entschied sich nun, ob die Abschaffung der Zwangspsychiatrie als implizit logisches Resultat der Konvention tatsächlich akzeptiert werden würde. Weil das Ende der Zwangspsychiatrie aber unerwünscht ist, durfte die Konvention ehrlicherweise entweder gar nicht unterzeichnet oder aber, genauso ehrlich, nach der Unterzeichnung/Paraphierung nicht ratifiziert werden (wie sich z.B. die USA entschieden haben). Die andere Option, aus der Konvention einen heuchlerischen Betrug zu machen, haben alle bisher ratifizierenden Staaten gewählt. Allerdings, und das muss man diesen Staaten zugute halten, die nationalen Gesetzgeber begingen diesen Betrug ohne vorher darauf hingewiesen worden zu sein, dass diese implizite Logik besteht. Diese Gesetzgeber könnten sich also auf Arglosigkeit berufen, sich sozusagen „unschuldig“ wähnen. Ganz im Gegensatz dazu hat in der BRD eine behindertenpolitische Knallcharge Hand in Hand mit der DGSP durch ihren bei der Bundestagsanhörung als ·Experten· befragten Prof. Peter Kruckenberg ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt – Lug und Trug auf offener Bühne · ERGEBNIS:
Totschlag der UN Behindertenrechtskonvention in der BRD. Die politische Klasse und ihre Hofschranzen haben sich in zynischer Weise über die Menschenrechte hergemacht, um sie zu teilen, damit sie für bestimmte Menschen weiter nicht gelten und um die Menschenrechte so zu verhöhnen.
Denn in Kenntnis dieser stereotypen Reaktion zur Missachtung der Menschenrechte wurde bei der UN Behindertenrechtskonvention im Sinne von Politik als einem öffentlichem Diskurs VOR der Ratifizierung allen Repräsentanten des Souveräns anhand von einem juristischen Gutachten und der unmißverständlichen Stellungnahme des Hochkommissariats für Menschenrechte bis zum Überdruß vor Augen geführt, welche Konsequenzen die UN-Konvention mit sich bringt, also welche Versprechungen bei deren Ratifizierung eingelöst werden müssen. Der Gesetzgeber hat sich für den Betrug entschieden, dafür, daß er auf Anraten z.B. seiner DGSP-·Berater· einfach per Deklaration diese Konsequenzen leugnet und daß trotz der in Kraft tretenden Behindertenrechtskonvention, Körperverletzung und Freiheitsberaubung an angeblich „psychisch Kranken“ keine Verbrechen sind, wie es sonst bei nicht so Verleumdeten der Fall ist.
In völlig schamloser Dreistigkeit wird damit die Bedeutung von Worten in der politischen Entscheidungsfindung negiert, und Macht stumm, bildlich gesprochen im sado analen Modus, ausgeübt.
Deutschland hat sich so behindertenrechtspolitisch zum schlimmsten Land der Welt entwickelt
* Auf Regierungsebene war insbesondere die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer die Schaltstelle, die die Ratifizierung als Totschlag der Konvention organisiert hat.
* Die Berliner Gesundheitssenatorin Karin Lompscher mit ihrem Staatsekretär Benjamin Hoff war durch das auf das Berliner PsychKG zugespitzte Gutachten an erster Stelle gefordert, die UN Konvention zu erfüllen, hat stattdessen jedoch nur mit Verleumdungen gegen die einfordernden Akteure reagiert.
* Das deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten hat sich unter Leitung seines Direktors Heiner Bielefeldt durch sein bedingungsloses Akzeptieren des sog. Monitoring-Auftrags zur Hofschranze gemacht und täuscht die Öffentlichkeit immer noch durch die Behauptung, ein „Deutsches Institut für Menschenrechte“ zu sein.
* Inzwischen lädt dieses Institut nun unter der Leitung der neuen Direktorin Beate Rudolf sogar die Organisationen derer ein, die diese Konvention als Täter systematisch missachten – die DGPPN und ihre Tarnvereine. Diese Täter als „Betroffene“ einzuladen ist die Spitze eines Zynismus, den diese „Monitoring-Stelle“ nun offen zeigt: Wenn die Regierung zahlt, erklären sie auch noch einen Gulag zu einem beispielhaften Ferienheim!
Weitere Totmacher der Konvention waren:
* die behindertenpolitischen Sprecher der Fraktionen, Silvia Schmidt – SPD, und Markus Kurth – Grüne.
* Der Brandenburger Landtag, der als erster und sofort nach Inkrafttreten der UN Konvention bewiesen hat, daß er die menschenrechtlichen Mindest-Standards der UN Konvention verhöhnen will und trotz eingehender Information seiner Abgeordneten eine neues gewalt- und zwangs-strotzendes PsychKG installieren kann.
* Veraltet: [Frau Prof. Theresia Degener, die trotz gegenteiliger Stellungnahme des UN Hochkommissariats für Menschenrechte nicht bereit ist, ihre Behauptung zurück zu nehmen, dass Einsperrung und Zwangsbehandlung unter dem Vorwand, eine Person sei angeblich ·psychisch krank· und gefährlich, mit Zustimmung eines Richters und eines entsprechenden Gesetzes mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) vereinbar sei. Dass jetzt ausgerechnet die Professorin Degener von der deutschen Regierung für das Komitee bei der UN vorgeschlagen wurde, das international die Umsetzung der BRK überwachen soll, ist logische Konsequenz dieser Politik der Verhinderung von Behindertenrechten. Sie wird dieses Institut für Regierungsgefälligkeiten von der internationalen Ebene versuchen zu decken. Damit wird die BRK auf Seiten der UN enorm geschwächt, wenn nicht sogar gänzlich zunichte gemacht.] Veraltet, siehe folgenden Nachtrag
Nachtrag zu Frau Prof. Degener: Frau Prof. Degener hat sich revidiert – Großartig, siehe hier:
„Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.“
Auch RechtsprofessorInnen können mal falsch liegen und sich später korrigieren.
Besonders charmant hat das Frau Prof. Theresia Degener getan, die die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) mit ausgearbeitet hat und nun als Mitglied des Genfer UN-Fachausschuss dessen ersten allgemeinen Kommentar mit ausgearbeitet hat, siehe Seite 1 hier. Zitat:
„Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.“ Diesen Aphorismus von Francis Picabia erlebte ich in dieser Zeit praktisch. Meine Position wechselte von „Rechtliche Stellvertretung sollte die Ausnahme bleiben“ zu „Rechtliche Stellvertretung ist mit der VN-BRK prinzipiell nicht vereinbar“. Diese Auslegung des Artikel 12 VN-BRK entspricht dem Menschenrechtsmodell von Behinderung, wonach Menschenrechte nicht an mentale, psychische oder körperliche Funktionsfähigkeiten geknüpft werden dürfen.
Entsprechend macht sie sich auf Seite 5 ihres Berichtes hier diese völlige Abschaffung der Zwangspsychiatrie zu eigen. Vollständige Meldung hier klicken.
Dass in der BRD viele Behindertenorganisationen sich völlig blind zu dieser Entwicklung stellen und meinen, dass sie bei den dramatischen Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Psychiatrie eben wegsehen sollten, ist besonders traurig!
Diese Organisationen meinen wohl, sie könnten sich so Liebkind machen, und dafür würden die Regierungen in Deutschland ein paar Brosamen vom Herrschaftstisch fallen lassen. Sie werden noch böse aufwachen, wenn sie merken, dass sie mit dieser Taktik nur genau das Gegenteil ·ernten· können. Denn wenn sie zulassen, dass die BRK so an einer Stelle, wo es um zentrale Werte geht, wirkungslos gemacht werden kann, dann ist die BRK so geschwächt, dass sie nicht mal mehr für Brosamen taugt.
Diese falschen Hoffnungen haben nun dazu geführt, dass es einen tiefen Graben zwischen uns und diesen anderen Gruppen gibt, die behindert werden. Dieser Gegensatz hat sich allerdings schon angedeutet, als diese Organisationen das Gesetzgebungsverfahren für die nun verbindlich gültige Patientenverfügung versucht haben zu verhindern. Dass Selbstbestimmung gerade auch gegen ärztlichen Paternalismus durchgesetzt werden muss, ist ihnen offenbar völlig fremd.
Dies ist eine gemeinsame Erklärung von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Irren-Offensive, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg,
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW und Werner-Fuß-Zentrum.
V.i.S.d.P.: Uwe Pankow, Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin.
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW und Werner-Fuß-Zentrum.
V.i.S.d.P.: Uwe Pankow, Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin.