Demo DGPPN November 2009
Gegen das verbrecherische Handeln derer, die weiter in den geschlossenen Abteilungen der Psychiatrien arbeiten, demonstrierten wir vor DEM Jahresauflauf der deutschen Psychiatergilde, dem DGPPN Kongress vom 25.11.-27.11.2009.
Das Motto unseres Protestes war:
Seit 1.1.2009 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher.
Dabei konnten wir auch nahezu alle Besucher über die Konsequenzen der neuen gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung informieren. Dafür verteilten wir ca. 4000 Flugblätter mit den “Hinweise für Richter, Betreuer und psychiatrische Fachärzte”, so dass alle wissen, wie die neue Rechtslage zu verstehen ist, selbst wenn jemand die UN-Behindertenrechtskonvention einfach ignorieren will.
Photos von der Demo gegen die DGPPN , Nov. 2009:
Auch innerhalb des Kongresses wurde in einer Rede von Doris Steenken ausführlich nachgewiesen, warum spätestens seit 25.3.2009 alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher sind.
Die Rede ist hier als pdf nachzulesen.
Die wirklich lesenswerte Rede endet, Zitat:
“…Mögen der Bund und die Länder als zuständige Gesetzgeber für das Betreuungsgesetz und die PsychKGe bzw. Unterbringungsgesetze der selbst auferlegten Pflicht, diese Gesetze anzupassen, noch nicht nachgekommen sein, so können diese Gesetze jedoch seit dem 25.03.2009, dem Tag an dem die UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist, keine Freiheitsberaubung und Körperverletzung aufgrund einer Behinderung bzw. psychischen Krankheit, mehr rechtfertigen.
Die UN-Konvention steht über den Gesetzen der Länder und des Bundes, weil im Grundgesetz Artikel 1 im Satz zwei steht, ich zitiere: Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Das bedeutet:
Wer seit dem 25. März 2009 Menschen aufgrund einer psychiatrischen Diagnose oder seelischen Behinderung, einsperrt oder einsperren lässt, fixiert und/oder zwangsbehandelt, verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.“