Täuschung Misslungen

Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundesrat am 19.12.2008:

Täuschung misslungen

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Berlin, 19.12.2008: Das groß angelegte Täuschungs- und Verdummungsmanöver der staatlichen Gewalten zur weiteren Verdeckung und Verdunkelung der Spaltung von Menschenrechten ist gründlich mißlungen, ja hat nun sogar einen gegenteiligen Effekt erzielt.
Dass die Verleumdung mit einer psychiatrischen Diagnose vor allem dazu dient, Menschen willkürlich ihrer Grund- und Menschenrechte zu berauben und sie damit zu Untermenschen zu degradieren, haben die Betroffenen zunehmend erfolgreich einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen können; erwähnt seien nur das Foucault-Tribunal 1998 und das Russell-Tribunal 2001.

Als Abwehr- und Rettungsmaßnahme gegen die Aufdeckung der seit 1948 verlogenen Behauptung, die Menschenrechte seien unteilbar und es gäbe keine Klasse von willkürlich radikal entrechteten Psychiatrisierten, wurde von den Staaten in der UN ein Betrug inszeniert: innerhalb von 4 Jahren wurde eine sog. UN-Behindertenrechtskonvention aus der Taufe gehoben, deren Wortlaut der Öffentlichkeit vortäuschen sollte, diese Spaltung der Menschenrechte solle beendet werden, aber tatsächlich war nur geplant, diese Lüge wieder zu befestigen, kritische Aktivisten bürokratisch zu beschäftigen und in falschen Hoffnungen zu wiegen.

Dieser Plan wäre dann auch aufgegangen, wenn die Aktivisten überall den Köder geschluckt hätten, dass nun Menschen“rechte“ von Behinderten anerkannt würden, statt zu verstehen, dass es um eine politische Frage geht und sich bei der Ratifizierung entscheidet, ob es sich um symbolische Politik zur Schaufenster-Dekoration und ein Täuschungsmanöver des Staates handelt oder tatsächlich das gemeint sein sollte, was in der UN-Behindertenrechtskonvention behauptet wird.

Insbesondere weil in Deutschland schon mit bestem Gewissen von Ärzte-Nazis zur „Heilung“ mit staatlicher Unterstützung gemordet wurde, waren wir mißtrauisch und haben deshalb vor der Ratifizierung mit einem Rechtsgutachten renommierter Menschenrechtsanwälte alle Abgeordneten in Ländern und Bund darauf hingewiesen, was die UN-Behindertenrechtskonvention verspricht. Die unmittelbare Reaktion der Volksvertreter: nahezu ausnahmslos wurden die Konsequenzen negiert.

Nachdem das Fazit unseres Rechtsgutachten sogar vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte bestätigt wurde, das die psychiatrischen Sondergesetze zu „an sich diskriminierenden“ „ungesetzlichen Gesetzen“ erklärte, und wir dies wiederum unmissverständlich allen Abgeordneten in Ländern und Bund schriftlich mitgeteilt hatten, hielten sie im vollen Bewußtsein ihrer niederträchtigen Entscheidung an dem Konventions-Betrug fest: am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr die Pforten geschlossen) den Betrug beschlossen und das Unrecht zu Recht erklärt. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll in einem Kernbereich, der Gleichstellung vor Recht und Gesetz, um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben genau nicht gelten. Dass dieser Beschluss vom Bundestag so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht, in der er gefasst wurde.

Heute wurde der Betrug von einer Allparteien-Koalition im Bundesrat einmütig bestätigt.

Dadurch, dass nun der Beweis erbracht ist, dass in dem einen Fall, der BRD, in dem tatsächlich über die Konsequenzen der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Ratifizierung abgestimmt wurde und diese prompt negiert wurden, ist auch für die Betroffenen in allen anderen Ländern die Täuschung offenkundig, der von staatlicher Seite aus die UN-Behindertenrechtskonvention nur dienen soll.

Allerdings haben die staatlichen Gewalten einen Preis für ihre Täuschung bezahlen müssen: Sie haben nun alle die, die Menschenrechte ernst nehmen, gegen sich: denn da die Instanz, die von allen Nationen und Kulturen der Welt einvernehmlich zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte geschaffen wurde, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, die psychiatrischen Sondergesetze zu an sich diskriminierenden und ungesetzlichen Gesetzen erklärt hat, können wir weder durch Negieren noch durch irgendeine „Experten“meinung in unserem Wissen getäuscht werden,

  • dass die psychiatrische Gefangennahme ein Verbrechen ist.
  • dass die psychiatrische Zwangsbehandlung in den psychiatrischen Gefängnissen ein Verbrechen ist.
  • dass alle, die in diesen geschlossenen psychiatrischen Stationen arbeiten, Verbrecher sind, insbesondere die ÄrztInnen und Ärzte.
  • dass kein staatliches Gesetz diese Verbrecher mehr vor dem Urteil bewahren kann, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.

Wer nach dem 1.1.2009, dem Tag an dem die UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD in Kraft tritt, sich noch an solchen Verbrechen beteiligt, tut dies in vollem Bewußtsein, sich schuldig zu machen: Die Teilnehmer der diesjährigen Konferenz der Psychiatervereinigung in Deutschland, der DGPPN, wurden am 26. und 27. 11. von uns am Eingang darüber aufgeklärt:

Ab 1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher, weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und  Freiheitsberaubung an angeblich „psychisch Kranken“ genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.

Wir unterstützen das Preisausschreiben von IAAPA, einen geeigneten Slogan zur Kriminalisierung der Verbrecher zu finden, die nach dem 1.1.2009 noch in einer geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie arbeiten: http://www.iaapa.de/competition_deutsch.htm

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