Die einzige Reform der Psychiatrie, die tatsächlich eine Reform bedeuten würde

Abschaffung der Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung, sowie Betreuung gegen den Willen des Betroffenen, also Abschaffung der Psych KGs und Änderung des Betreuungsrechts, so daß keine Betreuung gegen den natürlichen/erklärten Willen des Betroffenen eingerichtet bzw. aufrecht erhalten werden kann. (siehe Urteil des Foucault Tribunal)

Für alle die daran glauben, daß es eine psychische Krankheit gibt (insbesondere für jede/n, die/der mit Unterstützung für sog. „psychisch Kranke“ ihr Geld verdienen, und deshalb immer so eifrig betonen, daß es eine solche Krankheit gäbe), ist die folgende Vorausverfügung geeignet, den Schutz und die Hilfe, die Psychiatrie behauptet zu gewähren, auf moralisch und rechtlich einwandfreie Füße zu stellen. Nur durch solch eine Erklärung kann sichergestellt werden, daß die von Medizinern für notwendig befunden Gewalt ohne fundamentale Menscherechtsverletzung angewendet wird.

Falls Mediziner und Profi-Helfer, die sich ja bei ihrem Handeln auf psychische Krankheit berufen, weigern sollten, diese Vorausverfügung selber zu unterschreiben, sind sie böse, bzw. handeln verbrecherisch, da sie offensichtlich das einfache moralische Grundprinzip: „was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu“, mißachten und als Brandstifter nach dem St. Florians Prinzip handeln: „Verschon mein Haus, ich zünde andere an.“

Vorlage für eine positive psychiatrische Vorausverfügung:

http://www.psychiatrie-erfahren.de/positivestestament.htm