
PatVerfü bei der Bundesnotarkammer hinterlegen
Bei der Bundesnotarkammer kann seit dem 1. Oktober nicht nur eine Vorsorgevollmacht registriert werden, sondern eine solche Vollmacht und auch eine Patientenverfügung kann dort in Gänze hinterlegt werden, siehe deren Rundschreiben vom 30.9.2026. Das ist eine wesentliche Erleichterung, wenn man eine PatVerfü nicht bei sich (z.B. im Portemonnaie) dabei haben will, aber später z.B. bei einer Strafanzeige wegen Nichtbeachtung der PatVerfü nachweisen können will, dass die Ärzte ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind und die Existenz einer Verfügung bei der Bundesnotarkammer nicht abgefragt haben. Besonders einfach ist diese vollständige Hinterlegung und Registrierung, wenn man sowieso die von uns empfohlene notarielle Beurkundung der PatVerfü vornehmen lässt. Eine Liste von Notaren die sich prinzipiell dazu bereit gefunden haben befindet sich hier. Eine solche Hinterlegung ist also ein ausgesprochen hilfreicher...

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