
Soll die Psychiatrie zur Stasi werden?
Sicherungsverwahrung ohne Strafprozess? Zusammen mit der CDU zündelt die SPD in Hessen mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, siehe den Entwurf hier. Aus der Begründung: ..die Entlassungsmeldungen an die Ordnungs- und Polizeibehörden (sollen) nicht generell, sondern nur in begründeten Einzelfällen erfolgen müssen. Entscheidend ist, ob aufgrund einer fundierten ärztlichen Einschätzung zu befürchten ist, dass ohne eine ärztliche Weiterbehandlung eine begründete Fremdgefährdung bestehen könnte. [Also Entlassungen am besten immer der Polizei melden!]...

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