PsychKG-Entwurf mit Vollmacht zu Securitate Terror!

CzajaPsychKG-Entwurf verwerfen

Die berliner Senatsverwaltung für Gesundheit hat in der Verantwortung von Securitate Senator Mario Czaja (Bild rechts) in einem vierten Anlauf den Entwurf für eine Novellierung des PsychKG ausgearbeitet, der am Dienstag im Senat und gestern im Rat der Bürgermeister auf der Tagesordnung stand. Die Bezirksbürgermeister sollen nun innerhalb einer Woche dazu Stellung nehmen.
Wir können jetzt auch diesen Entwurf im Internet veröffentlichen: vierter_Entwurf_PsychKG

Jedoch wurde die alte Giftmischung (siehe Entwurf Nr. 2 und Nr.3 ) nur in neue Schläuche verpackt und auf über 150 Seiten aufgeschäumt. Im Wesentlichen ist es aber derselbe illegale, mit geltendem Recht der Behindertenrechtskonvention völlig unvereinbare Terror gegen psychiatrisch verleumdete Mitbürger geblieben. Wie Innensenator Henkel, der verteidigte, dass dessen Untergebene einen virtuellen Fake-Arzt als medizinisches Tarnschild für eine reibungslose Abschiebepraxis eingekauft hatten – zynisch: Betroffenen könnten sich ja danach beschweren – will Senator Mario Czaja SpD-Psychiater als neue Geheimpolizei (also ohne Richtervorbehalt, siehe § 6 Abs. 4 Satz 2) sogar Wohnungen stürmen lassen, um Menschen

  • standrechtlich pathologisieren,
  • in eine geschlossene Psychiatrie verschleppen und
  • dort durch Zwangsbehandlung foltern lassen zu können.

So zynisch wie Senator Henkel: Betroffene könnten sich ja danach beschweren.

Um dieses Ziel zu erreichen, heuchelt und lügt der Senat! Wahrheitswidrig behauptet er, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in dem Entwurf berücksichtigt würden, dabei hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention von diesem neuen Entwurf erst durch die Pressemitteilung des Senats erfahren.
Am 14.10.2015 erklärte die Monitoringstelle auf Anfrage:

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat von dem im Senat behandelten Entwurf eines Berliner PsychKG erst durch die Pressemitteilung des Senats erfahren. Ob der Entwurf, wie vom Senat behauptet, die UN-Behindertenrechtskonvention hinreichend berücksichtigt und menschenrechtlichen Anforderungen genügt, wird kritisch zu prüfen sein.

Securitate Czaja heuchelte, als er seine Staatssekretärin Emine Demirbüken-Wegner auf die Frage des Abgeordneten Spies:

  1. Hat der Senat vor, einen menschenrechtlich konformen Gesetzentwurf zum PsychKG ins Parlament einzubringen?

am 23.3.2015 antworten ließ:

Zu 6.: Der Senat wird selbstverständlich einen unter menschenrechtlichen Aspekten rechtskonformen Entwurf des PsychKG in das Abgeordnetenhaus einbringen.

Und er log, wenn er in derselben Anfrage auf die Frage:

  1. Wird der Senat die Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) bzw. den „Constructive Dialogue“ und die Veröffentlichung der Abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) abwarten, um deren Position zu Zwangsmaßnahmen mit in die Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) aufzunehmen?

antworten ließ:

Mit dem Ergebnis der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-BRK bzw. dem „Constructive Dialogue“ und der Veröffentlichung der Abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) ist erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 zu rechnen…

obwohl er wissen musste, dass die 13. Sitzung des UN-BRK-Komitees 3 Tage später, am 26.3.2015, in Genf begann und und am 17.4.2015 dessen „Concluding Observations“ veröffentlicht werden würden. Aber er versuchte nicht nur wider besseren Wissens diesen Bericht hinter dem Gesetzgebungshorizont verschwinden zu lassen, sondern unterschlug bewusst, dass ihm von der Monitoringstelle für die BRK bereits zum 3. Entwurf die klare Auskunft erteilt wurde, dass das ganze Gesetzgebungsvorhaben, Zwangsbehandlung in der Psychiatrie noch einmal landesgesetzlich zu erlauben, mit der BRK unvereinbar ist.

Mit dem Zauberwort „Gefahrenabwehr“ versucht die Senatsverwaltung, Schutzhaft gegen angeblich „psychisch Kranke“ in Form einer diskriminierenden Sonder-Duldungspflicht durchzusetzen. Dabei gibt es keine Sondergefahr durch angebliche oder tatsächlich „psychisch Kranke“, es gibt nur Gefährdungen bzw. konkret gefährdende Handlungen von Mitbürgern, die zu Interventionen der Polizei führen. Dafür gibt es von Verleumdung und Ruhestörung bis zum Besitz gefährlicher Chemikalien, Waffen- oder Tiere für alle Bürger gleich gültige Rechte und Pflichten. Es gibt keinerlei Lücken im Rechtsstaat, die in einem solchen Falle nicht ein rechtsstaatlich angemessenes und verhältnismäßiges Verhalten der Polizei allen Bürgern gegenüber gleich ermöglichen würde. Umgekehrt sind angeblich oder tatsächlich psychisch Kranke ganz besonders gefährdet: zwischen 2007 und 2014 sind in Deutschland mindestens 16 angeblich „psychisch Kranke“ in der Auseinandersetzung mit der Polizei ums Leben gekommen – ein Drittel aller Menschen, die bei Polizeieinsätzen ums Leben kamen. Zu diesen Tötungen kam es deshalb, weil die Polizei zum angeblich Besten der dann Getöteten eingesetzt wurde: um deren Zwangspsychiatriesierung durchzusetzen, siehe Asmus Finzen in ’soziale psychiatrie‘ (1/2014).

Wie die Staatssekretärin von Senator Czaja, Emine Demirbüken-Wegner, auf die Fragen des Abgeordneten Spies antwortete, siehe Drucksache 17/15649

Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung sind mit der UN-BRK unvereinbar.

Sowohl im Staatenbericht des UN-Fachausschusses für Menschen mit Behinderungen über Deutschland, als auch in den Richtlinien zum Artikel 14: Freiheit und Sicherheit der Person der BRK, den der UN-Fachausschuss bei seinem 14. Treffen im September veröffentlicht hat, ist dies unmissverständlich dokumentiert.
Psychiatrische Zwangsmaßnahmen mit Hilfe der vorgeschlagenen PsychKG-Paragraphen zu legalisieren ist ein Affront gegen die BRK und damit gegen die Menschenrechte und sowieso ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen.