Zwangsbehandlung: Illegales Gesetz tritt morgen in Kraft

Berlin, 25.2.2013: Heute wird im Bundesanzeiger ein illegales Gesetz verkündet, das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Es ist illegal, weil in ihm weder die menschenrechtlichen Vorgaben der zum Gesetz gewordenen Behindertenrechtskonvention (BRK) berücksicht wurden (Beweis: Stellungnahme der BRK Monitoringstelle vom 10.12.2012 und Erklärung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom 26.1.2009, Artikel 48. und 49.), noch die Bedingungen erfüllt werden, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den beiden Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem obiter dictum „Rezepturteil“  XII ZB 236/05  am 1.2.2006 gesetzt hat.

Solche völlige Rechtsvergessenheit kann deswegen kaum noch verwundern, weil das Gesetz aus der Feder von der Bundesjustizministerin  Leutheusser „Tarnkappenbomber“ Schnarrenberger kommt, die tatsächlich am 13.2.2012 behauptet hat: „Das grüne Licht des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, damit z.B. psychisch kranke Menschen nach einer Zwangseinweisung in einer Klinik behandelt werden können, wenn der natürliche Wille getrübt ist. Wer, wie sie, so einen Fehler am zentralen Punkt macht, und den freien Willen mit dem natürlichen Willen verwechselt, dessen Wissen ist von keiner Ahnung getrübt. Das ist von der juristischen Totalversagerin Leutheusser-Schnarrenberger zu vermuten, weil man sonst unterstellen müsste, dass sie ihre Pressemitteilungen total besoffen schreibt.

Die Betreuermeute geifert schon, ihr menschenverachtendes Werk fortzusetzen

Nun wird wegen der gesetzlich geschaffenen Rechtsunsicherheit der Kampf in den Gerichten ausgetragen. Die Betreuer scheinen die ihnen von der Zwangspsychiatrie zugedachte Rolle als treibende Kraft spielen zu wollen. Der Beleg ist folgende Nachricht aus Hamburg:

Martin Weise, Richter am Amtsgericht Hamburg-Altona ließ verlautbaren: „Massenhaft stehen die Betreuerinnen und Betreuer bereit, die erforderlichen Anträge zu stellen! Von ausnahmsweise eintretenden Notsituationen kann keine Rede sein!

Dagegen fordern wir auf:

Maximalen Widerstand entgegensetzen!

Wir sind überzeugt, dass entweder eine Zwangsbehandlung damit rechtlich unmittelbar unterbunden werden kann, oder man am Ende des Verfahrens Schmerzensgeld bekommen kann, weil das neue Gesetz illegal ist und jeder Versuch, Zwangsbehandlung durchzusetzen, spätestens beim BGH oder BVerfG scheitern wird.

Den per Gesetz obligatorisch gewordenen Verfahrenspfleger immer auffordern, sofortige Beschwerde mit aufschiebender Wirkung einzulegen. Wenn er/sie das nicht machen sollte, sofort eine Misstrauenserklärung und Kündigung mit Kontakt- und Besuchverbot dem Verfahrenspfleger wie dem Gericht dokumentiert zusenden, denn keinen Verfahrenspfleger zu haben, ist immer noch besser, als einem Mandantenverräter ausgeliefert zu sein, der einen hintergeht.
Hat der Verfahrenspfleger hingegen Fragen, ihn bitte auf die demnächst veröffentlichte Website von im Betreuungsrecht erfahrenen Anwälten mit einer Ideen- und Hinweissammlung verweisen, damit möglichst alle Fallstricke gegen eine praktische Anwendung dieses Gesetz zur Anwendung gebracht werden. [siehe nun: zwangsbehandlung.psychiatrierecht.de]

Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Geschäftstelle:
Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin
http://www.die-bpe.de